Religionsunterricht ist ein Teil des
allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrages
dieser Schulstufe und vermittelt – ebenso wie
alle anderen Fächer – bestimmte Kompetenzen, die
für die Zukunft unserer Kinder enorm wichtig
sind.
Anders als noch zu Großmutters Zeiten,
ist der Religionsunterricht in der Grundschule
heute zu verstehen. Standen früher das Beten und
das Kennenlernen Biblischer Geschichten absolut
im Vordergrund, so gilt es heute, verschiedene
Kompetenzen auch im Religionsunterricht zu
erlangen, wobei dieser häufig nicht nur
konfessionsübergreifend sondern auch
fächerübergreifend ist. Was die Zusammensetzung
der Schülerinnen und Schüler anbelangt, so
findet man in den meisten Klassen eine bunt
gewürfelte Mischung vor. Gerade an kleinen
Schulen oder in Gegenden, wo eine bestimmte
Konfession vorherrscht und wo die Gewichtung
zwischen Katholisch und Evangelisch nicht
gleichmäßig aufgeteilt werden kann, sind Klassen
im Religionsunterricht zu finden, in denen
sowohl evangelische als auch katholische aber
auch Kinder ohne Konfessionen, muslimische
Schüler und Schülerinnen sowie etliche andere
Konfessionen sitzen.
Der Religionsunterricht als solcher –
egal ob katholischer, evangelischer oder
ökumenischer – ist nach Artikel 7 Absatz 3 des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland -
ein ordentliches Lehrfach, welches in der
gemeinsamen Verantwortung von Staat und Kirche
liegt. Das bedeutet, dass sowohl unser Staat als
auch die jeweiligen Landeskirchen die
Religionslehrer entsprechend aus- und
weiterbilden. Das bedeutet aber auch, dass ab
einer gewissen Klassenstufe – in der Regel ab
Klasse 2 - Noten gegeben werden müssen. Dies
wiederum impliziert, dass der
Religionsunterricht abfragbare, überprüfbare
Inhalte und Kompetenzen – eventuell per
Lernkontrollen oder Übungsarbeiten – in sich
bergen muss. … denn Glaube ist eben nicht
bewertbar! |
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